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Kosten und Kostenerstattung
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Einzelberatung/ -therapie
(1 Einheit = 30 Minuten)
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Erstgespräch mit Intensivanamnese (60-90 Minuten) 60 - 90 €
Folgegespräche je nach Anzahl der Einheiten:
30 Minuten 30
€
60 Minuten 60
€
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Kurse
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Termine und Kosten siehe Aktivitätenportal
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Vorträge
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nach Vereinbarung, siehe auch Aktivitätenportal
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Aktionstage/Ausstellungen
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nach Vereinbarung
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Erstattung
durch die Krankenkassen
Die
meisten gesetzlichen Krankenkassen erstatten einen Teil der Beratungskosten
im Rahmen der Primärprävention nach § 20 SBG V als auch im Rahmen ernährungstherapeutischer
Leistungen mit ärztlicher Verordnung (§ 43 SGB V).
Voraussetzung für diese Erstattung ist, dass die Beratung von einer Ernährungsfachkraft
mit einem anerkannten Qualifikationsnachweis (QUETHEB-Registrierung,
siehe Qualitätssicherung) durchgeführt wird.
Die
Unterscheidung in §20 SGB V und §43 SBG V definiert sich wie folgt:
1. Präventionsmaßnahme zur Vorbeugung auf der Grundlage von § 20 SGB V
Ernährungskurse und individuelle Ernährungsberatung:
Hierzu zählen z. B. Abnehmkurse, Kurse und Einzelberatungen zur gesunden
Ernährung, Kinder- und Säuglingsernährung, gesunde Ernährung in der Schwangerschaft
u.a.
2. Ernährungstherapeutische Beratung, bei bereits vorhandenen Risikofaktoren
und Erkrankungen, auf der Grundlage von § 43 SGB V als ergänzende Leistungen
zur Rehabilitation:
Voraussetzung ist eine medizinische Indikation sowie eine Empfehlung einer
individuellen Ernährungsberatung/ -therapie durch den behandelten Arzt.
Eine
Ernährungstherapie kann z.B. massiver Adipositas,
erhöhten Blutfetten, Bluthochdruck, Diabetes mellitus, Gicht, Magen-Darm-Erkrankungen
usw. sinnvoll sein.
Die Höhe der Kostenrückerstattung bzw. Bezuschussung durch die Krankenkassen
obliegt der jeweiligen Krankenkasse und kann im Einzelfall variieren.
In
der Regel beträgt die Kostenerstattung bis zu 80%
Wenn
Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert sind, sollten Sie sich
in jedem Falle vorher nach einer Bezuschussung erkundigen, da hier eine
Einzelfallentscheidung getroffen wird.
Wege zur Kostenerstattung
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Drucken Sie sich das Formular „Ärztliche
Zuweisung“ aus |
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Lassen Sie es von Ihrem behandelnden Arzt ausfüllen |
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Drucken Sie sich auch das zweite Formular „Antrag
auf Kostenerstattung“ aus. |
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Ergänzen Sie dieses Formular mit Ihren Angaben. |
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Fertigen Sie von diesen beiden Dokumenten Kopien an und reichen
Sie diese Kopien bei Ihrer Krankenkasse ein. Lassen Sie sich die Kostenerstattung
schriftlich in Höhe und Umfang bestätigen. |
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Nun steht einer Beratung nichts mehr im Wege. |
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Die Bestätigung der Kostenerstattung sowie die beiden Formulare
bringen Sie bitte zur ersten Beratungsstunde mit. |
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Nach Abschluss unserer Beratungen erhalten Sie von mir eine Privatrechnung,
welche Sie zusammen mit der Bestätigung auf Kostenerstattung bei Ihrer
Krankenkasse einreichen. |
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